Wichtig für Sie ist zu wissen, daß wir die Grundbuchsituation von jedem angebotenen Objekt geprüft haben, damit sind Sie und wir vor Überraschungen sicher. Auch nach dem notariellen Kaufabschluß können wir, wenn Sie es möchten, weiterhin Ihr Ansprechpartner für viele Angelegenheiten sein, solange Sie Ihr Eigentum auf der Insel behalten. Hier eine Zusammenfassung dieser Leistungen: Immobilienvermittlung und -beratung. Wenn Sie von auswärts anreisen, können wir Ihren Aufenthalt ab Flughafen oder Hafen für Sie organisieren.
Der Ablauf beim Immobilienkauf in Spanien ist ähnlich wie in jedem anderen europäischen Land. Es gibt jedoch einige Unterschiede. Obwohl wir Ihnen alle Details persönlich erklären möchten, soll die folgende Auflistung zu diesem Thema eine Basisorientierung vorab sein:
Entscheidung getroffen, was dann?
Wenn Sie sich für ein bestimmtes Objekt entschieden haben, wird in der Regel erst ein privater Optionsvertrag abgeschlossen, in dem Sie als Käufer eine Anzahlung leisten - in der Regel in Höhe von 10% des Kaufpreises - und dadurch das Objekt reservieren. Der Optionsvertrag beinhaltet alle Verkaufsbedingungen: Kaufpreis, spätester Termin für den Kaufabschluß, schuldenfreie Übertragung des Grundbesitzes, Inventarliste der Möbel, usw.; er ist für beide Parteien gleichbindend, sollte eine Partei eine Klausel nicht einhalten, muß sie der Gegenseite Schadensersatz leisten.
Die notarielle Beurkundung:
Bei der Unterschrift des notariellen Kaufvertrages (Escritura Pública de Compraventa) geht das Eigentum offiziell an den Käufer über; gleichzeitig zahlt dieser die gesamte Kaufsumme. Der Notar erhält direkt vom Grundbuchamt Auskunft über die Immobilie und bestätigt sie in der Kaufurkunde. Er berät die Parteien über ihre Rechte und Pflichten, auch in steuerlicher Hinsicht. Eine beglaubigte Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde muß dann beim Grundbuchamt zwecks Eintragung vorgelegt werden, dieser Prozess dauert 1 bis 3 Monate.
Verkaufsnebenkosten:
Folgende sind die wichtigsten Posten zu diesem Kapitel: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchhonorar, Abwicklungsgebühren und Übersetzungen. Im Durchschnitt kann man hierfür mit 8-10% des verbrieften Kaufwertes rechnen. Bei Interesse an einem bestimmten Objekt werden Sie aber von uns eine detaillierte Schätzung der zu erwartenden Nebenkosten erhalten.
Jährliche Kosten:
Auch nachdem Sie den Grundbesitz gekauft haben, sind jährliche Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Einkommenssteuer und Vermögenssteuer) fällig. Generell sind diese in Spanien relativ niedrig, sie bedeuten keine großen Ausgaben. Wenn Ihr Objekt einer Eigentümergemeinschaft angehört, sind auch "Gemeinschaftskosten", also Instandhaltungskosten für die gemeinschaftlichen Teile der Anlage fällig. Hierüber, und über weitere diesbezügliche Themen wie Hausratsversicherung usw., informieren wir Sie auch im Einzelfall.